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hocas media Werbeagentur - Abmahner auf Facebook unterwegs

Es steckt oft mehr Geist und Scharfsinn in einem Irrtum als in einer Entdeckung.

Joseph Joubert

Abmahner auf Facebook unterwegs

Aus gegebenem Anlaß möchte ich diesen Hinweis an alle Betreiber einer Facebook-Seite oder -Fanpage richten.

Seit einiger Zeit haben es Abmahner auf Firmen, Personen, Vereine etc. abgesehen, welche auf Facebook eine Seite betreiben. Hauptgrund der Abmahnungen ist ein fehlendes Impressum.

Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) hat kürzlich entschieden, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt. Laut dem Urteil müssen die notwendigen Pflichtangaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten werden.

Im verhandelten Fall waren einige Angaben zum Anbieter auf der Seite „Info“ dargestellt, allerdings fehlte die Angabe zur Gesellschaftsform des Facebook-Seitenbetreibers und das Impressum war somit nicht vollständig.

Der große Haken an der Sache ist, daß Facebook kein Feld für ein Impressum vorsieht und die benötigten Informationen nicht einfach unter dem "Info"-Link abgelegt werden dürfen, da diese Bezeichnung nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend deutlich sei. Der Link muss "Impressum" heißen (siehe Bild).

Wenn es gewünscht wird, kommen wir an dieser Stelle ins Spiel und erstellen für Eure Seite diesen Link. Einfach anfragen.

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